Härtefall-Ausnahmen bei Soka-Bau

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Putzbrunn, DEU, 29.07.2014 Das Berufsbild des Maurers. Schlagwort(e): Bau, Construction, Baustelle, Construction Site, Handwerk, Trade, HandwerkMarketing, Lachner, Maurer
argum / Falk Heller

Einzelunternehmer mit geringem Einkommen können jetzt einen Antrag auf Befreiung von den Beiträgen zur Soka-Bau stellen.Härtefall-Ausnahmen bei Soka-Bau

In die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) zahlt im Wesentlichen jeder Betrieb ein, der Bauleistungen erbringt. Die Beiträge dienen unter anderem der Sicherung von Urlaubsansprüchen, der überbetrieblichen Altersversorgung oder tragen zur branchenweiten Finanzierung der Berufsausbildung bei. Für letzteres erhebt die SOKA Bau seit 2015 einen Beitrag von Selbstständigen ohne Angestellte und Azubis.

Nun hat die Soka-Bau eine neue Härtefallregelung für Einzelunternehmer mit besonders geringen Einkommen geschaffen. Sie können einen Antrag auf Befreiung stellen. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für Beiträge seit April 2015. Von einer Erhebung des Mindestbeitrags wird abgesehen, wenn das zu versteuernde Einkommen des als Einzelunternehmer tätigen Betriebsinhabers im Vorjahr den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag (dieser betrug beispielsweise im Kalenderjahr 2015 8.472 EUR, bei Zusammenveranlagung 16.944 EUR) nicht übersteigt. Dies gilt bereits für den zum 20.11.2015 fälligen Mindestbeitrag. Zur Anwendung der Härtefallregelung sind ein formloser Antrag und die Kopie des Einkommenssteuerbescheids ausreichend.

Weitere Informationen: soka-bau.de