Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Seit dem 28. Dezember 2009 sind die Handwerkskammern (HWK) und die Industrie- und Handelskammern (IHK) des Landes Mecklenburg-Vorpommern für alle Unternehmen des In- und Auslandes mit einer geplanten oder bereits ausgeübten Tätigkeit im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern der „Einheitliche Ansprechpartner“. Für die Handwerksunternehmen im Kammerbezirk ist die Handwerkskammer Schwerin ihr „Einheitlicher Ansprechpartner“.
Was ist der Einheitliche Ansprechpartner?
Der Einheitliche Ansprechpartner ermöglicht es den Unternehmen, sämtliche Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit über den Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln. Damit macht der Einheitliche Ansprechpartner komplexe Behördenangelegenheiten transparenter und zeitsparender. Die Zuständigkeit der für die Genehmigungserteilung zuständigen Stellen wird durch die Einschaltung des Einheitlichen Ansprechpartners jedoch nicht geändert. Deshalb werden für die Gewerbeanmeldung auch weiterhin die Ämter bzw. amtsfreien Gemeinden und für die Baugenehmigungen die Bauordnungsbehörden örtlich und sachlich zuständig sein. Der Einheitliche Ansprechpartner tritt für die Unternehmen als Verfahrensmittler auf.
Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist freiwillig. Das Unternehmen kann sich also - wie bisher auch - selbst und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden und seine Anträge stellen. Der Einheitliche Ansprechpartner ist somit ein zusätzliches Angebot an die Unternehmen.
Was kann der Einheitliche Ansprechpartner tun?
1. Verfahrensabwicklung für Genehmigungen:
- Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung von gewerberechtlichen Anträgen, Anzeigen, Willenerklärungen und Unterlagen
- Ermittlung der zuständigen Behörden, Weiterleitung an die zuständigen Behörden
- Vermittlung zwischen Unternehmen und Behörde bei Rückfragen
- Kontrolle des Verfahrensablaufs, Auskünfte zum Verfahrensstand
- Beratung zu Hilfsangeboten bei Schwierigkeiten im Verfahrensablauf
2. Beratung zu folgenden Themen:
- Gewerberechtliche Genehmigungserfordernisse und Verfahrensfragen
- Zuständigkeiten in der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
- Zugang zu öffentlichen Registern
- Weiterführende Beratungsangebote
Wer kann den Einheitlichen Ansprechpartner nutzen?
Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners können grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Unternehmen und Existenzgründer der EU in Anspruch nehmen; einige Branchen sind allerdings vom Zuständigkeitsbereich des Einheitlichen Ansprechpartners gesetzlich ausgeschlossen.
Was kostet der Service des Einheitlichen Ansprechpartners?
Beratungen und Informationsrecherchen sind grundsätzlich kostenfrei. Für die weitere Nutzung der Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners fallen teilweise Gebühren an, die sich nach dem zur Fallbearbeitung erbrachten Arbeitsaufwand bemessen. Bei der Verfahrensvermittlung werden für je angefangene 30 Minuten Gebühren in Höhe von 27,- € erhoben, wobei jedoch eine Reduzierung, die sich an der Gebühr der Genehmigung orientiert, eintreten kann.
Wie kann man den Einheitlichen Ansprechpartner erreichen?
Der Einheitliche Ansprechpartner ist telefonisch, per Mail und persönlich erreichbar (Kontaktdaten im Infokasten rechts). Sämtliche Verfahren können auch in elektronischer Form über das Online-Informations- und Serviceportal des Einheitlichen Ansprechpartners in Mecklenburg-Vorpommern abgewickelt werden.
Weiterführende Links:
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