Technische Beratung

Die Technische Beratung der Handwerkskammer Schwerin hat folgende Beratungsschwerpunkte:

 

Bewertung:

Auf Wunsch wird der Schätzwert von unbebauten und bebauten Grundstücken und den darauf befindlichen Gebäuden zum Zweck der Vermietung / Verpachtung, Betriebsübergabe und -veräußerung ermittelt. Durch die Kontakte zu den zuständigen Gutachterausschüssen kann der aktuelle Bodenrichtwert für eine bestimmte Lage oder einen konkreten Standort erfragt werden. Die Bewertung von Maschinen und Geräten wird ebenfalls durchgeführt.

Die Ermittlung des Wertes des Betriebsvermögens kann vielerlei Gründe haben. Hauptsächlich werden Wertermittlungen benötigt bei:

  • Betriebsübergaben
  • Betriebsumstrukturierungen (z.B. Änderung der Rechtsform)
  • Finanzierungen
  • Investitionsentscheidungen
  • Erbauseinandersetzungen

Im Zuge der Wertermittlung erfolgt eine Besichtigung der Immobilie, der Maschinen und Geräte im Betrieb und/oder auf der Baustelle. Die Erfassung des zu bewertenden Betriebsvermögens erfolgt anhand von Erfassungsblättern. Zur Vorbereitung der Wertermittlung wird dem Auftraggeber empfohlen, die entsprechenden Erfassungsblätter herunterzuladen und sorgfältig auszufüllen. Je genauer die Angaben zu den Maschinen sind, um so marktkonformer wird die eigentliche Wertermittlung. 


Standortplanung:

Beratung und Unterstützung der Betriebe erfolgt bei der Wahl des richtigen Standortes. Dabei werden die geltenden Bauvorschriften und gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung beachtet.

Auf Wunsch werden bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten mit Bauämtern gemeinsam mit den Bauämtern nach annehmbaren Lösungen gesucht. 


Qualitätsmanagement:

Bei der Erarbeitung und Einführung des Qualitätsmanagementsystems im Betrieb auf der Grundlage der geltenden Normen DIN EN ISO 9000 ff. kann Unterstützung gegeben werden. Dabei können einzelne Elemente der Norm besprochen werden oder ein eingeführtes QM-System auf Wirksamkeit geprüft werden. 


Lärmpegelmessungen:

Zur Beurteilung von Gewerbelärm in der Wohnnachbarschaft führt die Handwerkskammer Schwerin Lärmpegelmessungen nach TA-Lärm durch und fertigt schalltechnische Stellungnahmen an.

Gefördert durch

Kontakt

Gunther Neubert
Tel.: (0385) 7417-156
Fax: (0385) 7417-196
E-Mail senden

Lärmpegelmessungen:
Christina Neubüser
Tel.: (0385) 7417-153
Fax: (0385) 7417-196
E-Mail senden

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