Beitrag und Gebühren

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Die Pflichtmitgliedschaft in den Handwerkskammern hat sich über Jahrzehnte bewährt, ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Die Kammern sind eine „Solidargemeinschaft" im Eigeninteresse der Betriebe.

Sie können ihre Funktion im Bereich der Selbstverwaltung, Serviceleistungen und Interessenvertretung nur dann erfolgreich wahrnehmen, wenn sie sich selbst kontinuierlich weiterentwickeln und wenn sie auch die volle Unterstützung ihrer Mitglieder erhalten.

Die Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer sichert den Mitgliedern:

  • eine wirksame Interessenvertretung
  • umfangreiche Maßnahmen der Handwerksförderung
  • die praxisnahe Erledigung hoheitlicher Aufgaben in Selbstverwaltung

Die Alternative zur Pflichtmitgliedschaft wäre nicht mehr „Freiheit", sondern mehr „Staat" und damit mehr Bürokratie, Praxisferne, höhere Kosten und weniger Einflussmöglichkeiten.

Übrigens: Wussten Sie schon, dass der Anteil der Beitragseinnahmen an unserem Gesamthaushalt nur bei ca. 43 % liegt? Das bedeutet, dass wir den überwiegenden Teil unserer Einnahmen entweder erwirtschaften oder durch Zuschüsse (insbesondere von Land und Bund) erhalten.

Impressum | Datenschutz | Kontakt |  Letzte Aktualisierung: 18.06.2013