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Meisterprüfungswesen
Meisterprüfungen und Fortbildungsprüfungen
Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen und Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Die Meisterprüfungsausschüsse sind staatliche Prüfungsbehörden am Sitz der Handwerkskammer Schwerin.
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben worden sind, regelt die Handwerkskammer den Inhalt, das Ziel, die Anforderungen, das Verfahren dieser Prüfungen und errichtet Prüfungsausschüsse.
Meisterprüfungsausschüsse mit Sitz und Geschäftsführung bei der Handwerkskammer Schwerin:
- Elektrotechniker
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Friseur
- Installateur und Heizungsbauer
- Kraftfahrzeugtechniker
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Metallbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Raumausstatter
- Straßenbauer
- Tischler
- Zahntechniker
- Zimmerer
Fortbildungsausschüsse der Handwerkskammer Schwerin:
- Betriebswirt des Handwerks (HWK)
- Technischer Betriebswirt (HWK)
- Kaufmännischer Fachwirt (HWK)
- Technischer Fachwirt (HWK)
- Gebäudeenergieberater im Handwerk
- Ausbildereignungsprüfung (AdA)
- Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker
- Restaurator im Metallbauer-Handwerk
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Ihre Ansprechpartner in der Friedensstraße 4a
Karin Klehr fon (0385) 74 17 131 fax (0385) 71 60 51
Gerhard Müller fon (0385) 74 17 118 fax (0385) 71 60 51
Maik Schlage fon (0385) 74 17 165 fax (0385) 71 60 51
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