


Jubiläen / EhrungenMeisterjubiläenSelbständige Handwerksmeister, die aktive Mitglieder der Handwerkskammer Schwerin sind oder sich bereits im Ruhestand befinden, werden nach 25, 40, 50 oder 60 Jahren des Bestehens der Handwerksmeisterprüfung mit einer Meisterjubiläumsurkunde geehrt. Die Ehrung von angestellten Handwerksmeistern ist auf Antrag des Betriebes möglich. Goldener MeisterbriefDer goldene Meisterbrief wird jährlich im Rahmen einer festlichen Veranstaltung an ehemalige bzw. aktive Mitglieder der Handwerkskammer Schwerin, die vor 50 Jahren die Handwerksmeisterprüfung abgelegt haben, verliehen. GeschäftsjubiläenGeschäftsjubiläumsurkunden werden vom 25-jährigen Bestehen an und nachfolgend alle 25 Jahre, ab 50 Jahre alle 10 Jahre und auf Antrag auch zu anderen Jahrestagen ausgestellt. Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Betriebes. EhrungenDie Handwerkskammer Schwerin zeichnet unter bestimmten Voraussetzungen verdiente Persönlichkeiten durch Verleihung besonderer Ehrungen aus. Anträge für Ehrungen sind sechs Wochen vor dem beabsichtigten Übergabetermin von den Vorschlagsberechtigten in schriftlicher Form bei der Handwerkskammer Schwerin einzureichen. Einzelheiten dazu sind in der Ehrenordnung (download) geregelt. |
Ihre Ansprechpartner Nicole Hackelberg Downloads zum Thema
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