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Nachbesserung der Unternehmenssteuerreform
28.01.2010 • Der ZDH hat mit Blick auf die zum 01.01.2010 in Kraft getretene Nachbesserung der Unternehmensteuerreform durch das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz ein Merkblatt konzipiert. Es stellt die wesentlichen Korrekturen in den Bereichen Zinsschranke, Gewerbesteuer-Hinzurechnung, Sanierungsklausel beim sog. Mantelkauf sowie die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter dar. Das Merkblatt soll den Handwerksbetrieben eine kurze Übersicht über die Neuregelungen ermöglichen. Es steht hier als Download bereit.

Wie berichtet, sind mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 01.01.2010 wichtige Nachbesserungen an der zum 1.01.2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform wirksam geworden. Aus der Sicht des Handwerks geht es insbesondere um die Absenkung des Hinzurechnungsquorums des Finanzierungsanteils von Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie die Anhebung des sofort abzugsfähigen Betrags für geringwertige Wirtschaftsgüter von 150 auf 410 Euro.

Auch die Milderung der sog. Zinsschrankenregelung, d. h. des Zinsbetrags, der nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen ist sowie die "Sanierungsklausel" bei sog. Mantelkäufen (Stichwort: Nutzung der Verlustvorträge beim Erwerb eines
Betriebes), sind zumindest in Teilbereichen für Handwerksbetriebe relevant.

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Merkblatt zur Nachbesserung der Unternehmenssteuerreform

 
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© Handwerkskammer Schwerin 06.09.2010

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