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Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
27.07.2010 • Anfang 2010 hat der Bundesminister der Finanzen die Bestimmungen zum verdoppelten Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen erneuert bzw. präzisiert. Darüber informiert ein Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Hinweise zu Voraussetzungen, begünstigten handwerklichen Tätigkeiten, Nachweisen und Höhe des Steuerbonus werden um praktische Beispiele ergänzt.

Was genau Betriebe und Kunden dazu wissen müssen - egal, ob es um die Voraussetzungen, die Nachweise oder die Höhe dieses steuerlichen Instruments geht: der ZDH hat hierzu einen leicht verständlichen Flyer erstellt. Dieser gibt viele Antworten und erläutert eingehend mit Hinweisen und Ratschlägen, wie der Steuerbonus in der Praxis "funktioniert".

Für Handwerksbetriebe gilt: Senden Sie diesen Flyer doch einfach mit der Rechnung dem Kunden zu. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen erhält der Kunde Informationen zur Minderung seiner Steuerschuld - und zugleich erhält er von dem Handwerker seines Vertrauens ausführliche Informationen. Der Flyer kann beim ZDH bestellt werden, Folgen Sie ienfach dem untenstehenden Link:

weitere Informationen hier:
 
http://www.zdh.de/publikationen/flyer-und-broschueren/aktueller-flyer-neue-bestimmungen-des-finanzministers-zum-steuerbonus.html


Download zur News:
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Muster des Informationsflyer Steuerbonus

 
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© Handwerkskammer Schwerin 04.09.2010

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