


| Handwerkerleistungen steuerlich absetzen |
| 27.07.2010 • Anfang 2010 hat der Bundesminister der Finanzen die Bestimmungen zum verdoppelten Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen erneuert bzw. präzisiert. Darüber informiert ein Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Hinweise zu Voraussetzungen, begünstigten handwerklichen Tätigkeiten, Nachweisen und Höhe des Steuerbonus werden um praktische Beispiele ergänzt. |
![]() Für Handwerksbetriebe gilt: Senden Sie diesen Flyer doch einfach mit der Rechnung dem Kunden zu. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen erhält der Kunde Informationen zur Minderung seiner Steuerschuld - und zugleich erhält er von dem Handwerker seines Vertrauens ausführliche Informationen. Der Flyer kann beim ZDH bestellt werden, Folgen Sie ienfach dem untenstehenden Link: |
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