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Wann ist Wegezeit Arbeitszeit? Neues Merkblatt erschienen
30.07.2010 • Veränderte Marktstrukturen haben in einigen Handwerksbranchen zur Folge, dass die Arbeit immer weniger zeit- und ortsgebunden ist. Um konkurrenzfähig zu bleiben, nehmen die Unternehmen immer weitere Anfahrtswege zum Ort der Leistungserbringung in Kauf. Das Zurücklegen längerer Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz erfordert auch von den Arbeitnehmern eine größere Flexibilität. Welche Wegezeiten dabei als Arbeitszeit anzusehen sind, ist oftmals schwierig zu beurteilen, da der Begriff der "Wegezeit" in der Praxis unterschiedlich gebraucht wird und auch das Gesetz keine Definition vorgibt.

Ein neues UDH-Merkblatt geht der Frage nach, wann Fahrtzeiten des Arbeitnehmers als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gewertet werden können und wann diese vergütungspflichtig sind. Das Merkblatt gibt nicht nur einen Überblick über die rechtlichen Gesichtspunkte rund um das Thema "Wegezeiten", sondern veranschaulicht diese auch anhand von Beispielen.

Das Merkblatt steht hier zum Download zur Verfügung:

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Merkblatt des UDH zur Wegezeit als Arbeitszeit

 
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© Handwerkskammer Schwerin 04.09.2010

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