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Titelbild Ausbildung - Junge Leute die sich auf Ihre Zukunft freuen
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Gesellenprüfungswesen

Die Mitarbeiter der Abteilung Berufsausbildung und Prüfungswesen beraten und informieren umfassend zu allen Ausbildungsfragen vom Vertrag bis zur Gesellenprüfung.

Anmeldefristen für Gesellen- und Abschlussprüfungen:

  • Sommerprüfungen: 1. März
  • Winterprüfungen: 1. Oktober

Grundsatzfragen der Berufsausbildung:

  • Fragen der Berufsausbildung, Gesellen- und Abschlussprüfungen, Umschulungsprüfungen, Meisterprüfungen und Fortbildungsprüfungen sowie Schulpolitik, Berufsbildungsstatistik, Rechtsfragen der Berufsausbildung und des Prüfungswesens, Geschäftsführung des Berufsbildungsausschusses

BMBF-Begabtenförderung berufliche Bildung

  • Aufnahme von Stipendiaten, Stipendiatenbetreuung, Bearbeitung von Anträgen auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Statistik
    (www.begabtenfoerderung.de)

Gleichstellung von ausländischen Berufsbildungsabschlüssen

  • Anerkennung von Berufsabschlüssen für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz

Praktischer Leistungswettbewerb der Handwerksjugend

  • Zulassungsvoraussetzungen,
    Ehrungen der Sieger und Ausbildungsbetriebe

Prüfungsausschüsse:

  • Gesellenprüfungsausschüsse mit Sitz und Geschäftsführung bei der Handwerkskammer Schwerin
    • Mechaniker/in Land-Baumaschinentechnik
    • Orthopädiemechaniker/in und Bandagisten/innen
    • Sattler/in
    • Steinmetzen/innen und Steinbildhauer/in
  • Abschlussprüfungsausschüsse mit Sitz und Geschäftsführung bei der Handwerkskammer Schwerin
    • Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk
      Schwerpunkt Bäckerei, Schwerpunkt Konditorei, Schwerpunkt Fleischerei
    • Bau- und Metallmaler/in
    • Hochbaufachwerker/in
    • Holzfachwerker/in
    • Holzbearbeiter/in
    • Metallfachwerker/in
    • Metallbearbeiter/in
    • Raumausstatterwerker/in
    • Bodenleger/in
    • Kosmetiker/in

Gesellen- und Abschlussprüfungen

Für die Abnahme der Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung errichtet die Handwerkskammer Prüfungsausschüsse. Die Handwerkskammer kann Handwerksinnungen ermächtigen, Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, wenn die Leistungsfähigkeit der Handwerksinnung die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung sicherstellt.

Zwischenprüfungen
Gesellen- und Abschlussprüfungen
Umschulungsprüfungen

  • Geschäftsführung der Kammerprüfungsausschüsse, Organisation von Prüfungen, Prüfungsgebühren, Entschädigung für Prüfungsausschussmitglieder, Gesellenbriefe, Prüfungszeugnisse, Amtshilfe für Prüfungen außerhalb des Kammerbezirkes

Statistik

  • Anzahl der Prüflinge und Prüfungsergebnisse

Archivierung

  • Archivierung der Prüfungsniederschriften, Zweitausfertigung von Prüfungszeugnissen

Gleichstellung von DDR-Berufsabschlüssen

  • Anerkennung von DDR-Berufsabschlüssen gem. Artikel 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages

Ihre Ansprechpartner
in der Friedensstraße 4a


Karin Klehr
fon (0385) 74 17 131
fax (0385) 71 60 51


Gabriele Dreiza
fon (0385) 74 17 136
fax (0385) 71 60 51


Downloads zum Thema

pdf Dokument - öffnet im neuen Fenster Anmeldung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung
  Formular zur Anmeldung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung
pdf Dokument - öffnet im neuen Fenster Anmeldung zum Teil 1 der Gesellenprüfung
  Formular zur Anmeldung für den Teil 1 der Gesellenprüfung
pdf Dokument - öffnet im neuen Fenster Antrag auf vorzeitige Zulassung
  Formular für die Beantragung der vorzeitigen Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung

© Handwerkskammer Schwerin 04.09.2010

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