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Titelbild Ausbildung - Junge Leute die sich auf Ihre Zukunft freuen
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Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- u. Klimatechnik
Beschreibung:  
kreativ, innovativ, kompetent und umweltschonend
Planung und Bau von Heizungssystemen, Klimaanlagen, Solaranlagen sowie von sanitären Anlagen erfordern von Anlagenmechanikern viel Verständnis für High-Tech, Kreativität, Freude an individuellen Lösungen, sowie Gespür für Formen und Farben.

Entsprechend dem breiten Aufgabenspektrum und den Tätigkeitsbereichen der Branche ist die Ausbildung in dem neuen Ausbildungsberuf auf die Handlungsfelder: Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik, Umwelttechnik und erneuerbare Energien ausgerichtet, so dass spezialisierte Betriebe in einem der Handlungsfelder vertieft ausbilden können.

Voraussetzungen:  
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Ausbildungsdauer:  
Die Ausbildungszeit beträgt 3 1/2 Jahre.
Vergütung:  
laut Tarif vom 01.02.2002
1. Ausbildungsjahr: 230,08 Euro
2. Ausbildungsjahr: 281,21 Euro
3. Ausbildungsjahr: 337,46 Euro
4. Ausbildungsjahr: 378,36 Euro

Ausbildungsinhalt:  
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation,
6. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnissen,
7. Qualitätsmanagement,
8. Prüfen und Messen,
9. Fügen,
10. Manuelles Spanen und Umformen,
11. Maschinelles Bearbeiten,
12. Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln,
13. Instandhalten versorgungstechnischer anlagen und Systemen,
14. Herstellen elektrischer Anschlüsse von Komponenten versorgungstechnischer Anlagen und Systeme,
15. Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
16. Montieren von Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen versorgungstechnischer Anlagen und Systeme,
17. Transportieren von Bauteilen und Baugruppen,
18. Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen,
19. Montieren und Demontieren von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
20. Berücksichtigen nachhaltiger Energie- und Wassernutzungssysteme,
21. Durchführen von Dämm-, und Dichtungs- und Schutzmaßnahmen,
22. Durchführen von Fachaufgaben im Handlungsfeld:
22.1 Anwenden von Anlagen- und Systemtechnik und Inbetriebnahme versorgungstechnischer Anlagen und Systeme,
22.2 Kundenorientierte Auftragsbearbeitung,
22.3 Berücksichtigung bauphysikalischer, bauökologischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen,
22.4 Funktionskontrolle und Instandhaltung versorgungstechnischer Anlagen und Systeme.
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 Nr. 22 sind in einem der folgenden Handlungsfelder anzuwenden und zu vertiefen:
1. Wassertechnik,
2. Lufttechnik,
3. Wärmetechnik,
4. Umwelttechnik/Erneuerbare Energien.

Das Handlungsfeld wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Andere Handlungsfelder sind zulässig, wenn in ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 vermittelt werden können.

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© Handwerkskammer Schwerin 04.09.2010

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