


SachverständigeDie von der Handwerkskammer Schwerin öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellen unparteiisch Gutachten über handwerkliche Leistungen. Auf Anforderung von Gerichten und auf Anfrage sonstiger interessierter Personen benennt die Handwerkskammer Sachverständige für die Handwerksbereiche, in denen sie Sachverständige bestellt hat.
Die Sachverständigen sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu vergüten. Im privatrechtlichen Bereich unterliegt die Höhe der Vergütung der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen.
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Ihre Ansprechpartner Steffen Rötz Downloads zum Thema
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