


SchlichtungsstelleIn Streitfällen zwischen Verbrauchern und Handwerksbetrieben sowie Handwerksbetrieben untereinander wird die Kammer vermittelnd tätig. Auf diese Weise können unnötige Kosten gespart und gerichtliche Verfahren vermieden werden. Dieses unbürokratisches Verfahren hilft in der Regel beiden Seiten. Die Unterstützung in technischen und rechtlichen Fragen kann die Angelegenheit einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Parteien zuzuführen. Auch die technischen Berater der Fachverbände können konsultiert werden. Die Handwerkskammer Schwerin hat bei der Rechtsabteilung eine Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Betriebs des Handwerks und ihren Auftraggebern entsprechend ihrem Auftrag nach § 91 Abs. 1 Nr. 11 der Handwerksordnung auch ohne formale Anerkennung als offizielle Gütestelle im Sinne des § 15a EGZPO eingerichtet. Am besten richten Sie Ihr Schlichtungsanliegen kurz in schriftlicher Form (per e-Mail, Fax oder Brief) an Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei und hat sich in der Praxis bewährt. Feste Verfahrensvorschriften bestehen nicht. Soweit Sachverständigengutachten auf Wunsch der Parteien eingeholt werden sollen, sind diese Kosten von den Parteien zu tragen. Besonderheit: Schiedsstellen des Kfz-Innungshandwerks Bitte beachten Sie, dass für Schlichtungen mit Betrieben, die Mitglieder einer Kfz-Innung in unserem Kammerbezirk sind, die bei den jeweiligen Innungen eingerichteten Schiedsstellen vorrangig zuständig sind. |
Ihre Ansprechpartner in der Friedensstraße 4a Terminvereinbarung: Ulla Klugert Schlichter: Edwin Ulff
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