Handwerkskammer und Handwerksorganisation
Handwerkskammern gibt es seit 1897, seit dem Erlass des so genannten "Handwerksgesetzes". Die Handwerkskammern sind das Herzstück der Selbstverwaltung im Handwerk. Mitglieder der Handwerkskammer sind die selbständigen Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge.
Jeder Handwerker, der in einem Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe tätig werden will, wird automatisch Pflichtmitglied der Handwerkskammer. Der Handwerkskammer kann man also nicht freiwillig beitreten, sondern die Mitgliedschaft entsteht aufgrund des Gesetzes. Die Pflichtmitgliedschaft ist zwingend notwendig, um die Unabhängigkeit der Kammern bei der Erfüllung der besonderen Aufgaben zu sichern. Unabhängigkeit zum einen von staatlicher Einflussnahme, zum anderen aber auch von Partikularinteressen einzelner Mitglieder. Die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer gewährt jedem die Möglichkeit, als gewählter Vertreter bei der Selbstverwaltung der Kammer mitzuwirken. Sei es als Mitglied der Vollversammlung, des Vorstands oder der verschiedenen Ausschüsse.
Die Handwerkskammer Schwerin nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts staatliche Aufgaben wahr und ist Dienstleistungszentrum sowie Interessenvertretung für die Handwerker des Kammerbezirks in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Güstrow, Parchim, Ludwigslust sowie der Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Wismar. Rund 7.300 eingetragene Betriebe werden von der Handwerkskammer Schwerin betreut. Oberstes Organ der Handwerkskammer Schwerin ist die Vollversammlung mit 24 Mitgliedern (16 Arbeitgeber, 8 Arbeitnehmer).
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