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Aufgaben der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung ist die Qualitätsprüfung für Selbständige und Führungskräfte im Handwerk. Die neue Handwerksordnung hat daran nichts geändert. Für die Besten bleibt die Meisterprüfung im Handwerk ein Muss. Sie eröffnet weitere berufliche Perspektiven und hat in einem differenzierten und durchlässigen Berufsbildungssystem eine tragende Funktion. Hohe fachliche Kompetenz, Qualitätsbewusstsein und Zuverlässigkeit und niedrige Insolvenzquoten im Handwerk sind kein Zufall, das hat mit Qualifikation zu tun. Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen:
- Teil I: Fachpraxis
- Teil II: Fachtheorie
- Teil III: Betriebswirtschaft und Recht
- Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik
Im Bildungszentrum der Handwerkskammer Schwerin bzw. bei von der Handwerkskammer beauftragten Bildungseinrichtungen werden die Teile III und IV realisiert. Die Teile I und II werden für acht Gewerke ausschließlich im Bildungszentrum der Handwerkskammer Schwerin organisiert und durchgeführt. Wenn die Meisterprüfung in allen vier Teilen bestanden ist, erhalten die Absolventen ein Zeugnis und den Meisterbrief. Die Zulassung zur Meisterprüfung und die Organisation des Prüfungsgeschehens erfolgt über das Meisterprüfungswesen der Handwerkammer Schwerin. Informationen zu Fördermöglichkeiten wie Meisterbafög, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und Weiterbildungsfreistellungsgesetz erhalten Sie im Bereich Erwachsenenbildung der Handwerkskammer Schwerin.
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Ihre Ansprechpartner
Christiane Vorpahl fon (0385) 64 35 130 fax (0385) 61 30 68 c.vorpahl@hwk-schwerin.de
Annegret Ziemann fon (0385) 64 35 132 fax (0385) 61 30 68 a.ziemann@hwk-schwerin.de
Bärbel Jahnke fon (0385) 64 35 128 fax (0385) 61 30 68 b.jahnke@hwk-schwerin.de
Weiterführende Links
Downloads zum Thema
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Broschüre Meister-BAföG |
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Informationen und die Antragsformulare können Sie auch im Internet unter http://www.meister-bafoeg.info abrufen. |
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