Streitbeilegungsstelle
Konflikte, Streit, Ärger am Bau? Es gibt eine Lösung.
Der Baugewerbeverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. und die Handwerkskammer Schwerin bieten eine gemeinsame Streitbeilegungsstelle Bau an.
Das Verfahren ist für Sie geeignet, wenn:
- freiwillig eine einvernehmliche Lösung
erarbeitet werden soll
- die Lösung schnell und kostengünstig sein soll
- Sie weiterhin an einer persönlichen und / oder
geschäftlichen Beziehung mit Ihrem Kontrahenten interessiert sind
- wenn es keinen Sieger geben kann und keinen
Verlierer geben soll
Die Streitbeilegung ist unbürokratisch. D.h.:
- unbedingte Freiwilligkeit im Streitbeilegungsprozess
- unkompliziertes Streitbeilegungsverfahren
- unorthodoxe Methoden der Sachaufklärung
- undogmatische Problembehandlung
Schnell Ein Bauprozess kann leicht mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das Streitbeilegungsverfahren ist wesentlich kürzer: Es kann innerhalb von sechs bis maximal acht Wochen abgeschlossen sein.
Kostengünstig Bauprozesse können durch mehrere Instanzen gehen und dadurch teuer werden. Die Streitbeilegung wird nur einmal durchlaufen. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, betragen aber in keinem Fall mehr als 400 €.
Was gehört vor die Streitbeilegungsstelle? Alle Streitigkeiten aus Bauverträgen, nach VOB bzw. BGB, insbesondere:
- wenn unklar ist, was im Vertrag vereinbart wurde
- wenn es um Baumängel geht
- wenn über die Berechtigung einer Rechnung
gestritten wird
- wenn ein Zahlungseinbehalt angezweifelt wird
- wenn streitig ist, ob ein Vertrag wirksam
gekündigt wurde
Wer kann das Verfahren beantragen? Alle Bauhandwerker, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten und sonstige Planer, alle privaten und gewerblichen Bauherren, auch die öffentliche Hand als Bauherr.
|
Ihre Ansprechpartner
Handwerkskammer Schwerin: Friedensstraße 4a 19053 Schwerin
Ass. jur. Edwin Ulff fon (0385) 74 17 139 fax (0385) 71 60 51
Bauverband MV e.V. Werderstraße 1 19055 Schwerin
RA Wolfgang Wunder fon (0385) 74 18 115 fax (0385) 71 07 78
Downloads zum Thema
|