Der Handwerkskammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Er gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Für welchen Zeitraum gilt der Beitrag?

Der Handwerkskammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Er gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

Wenn der Betrieb erst im laufenden Jahr neu eingetragen wird, beginnt die Beitragspflicht ab dem Monat der Eintragung. Der erste Beitragsbescheid umfasst also den Zeitraum ab dem Monat Ihrer Eintragung bis Dezember des laufenden Jahres.

Wird der Beitrag berichtigt, wenn die Mitgliedschaft während des Jahres endet?

Sofern die Mitgliedschaft während des Jahres endet, kann die anteilige Beitragsberichtigung beantragt werden (§ 3 Abs. 3 der Beitragsordnung). Der Antrag ist innerhalb von 4 Monaten nach der Löschung in der Handwerksrolle bzw. dem Verzeichnis nach § 19 HwO zu stellen.