The hairdresser. Scissors and curl of hair on a black background. Schlagwort(e): hairdresser, beauty, salon, barber, scissor, hair, fashion, professional, haircut, style, equipment, cut, hairstyle, hairdressing, stylist, black, tool, modern, cutting, styling, object, haircutting, brown, care
adragan - stock.adobe.com

Die Handwerkskammern haben sich erfolgreich eingesetzt: Friseursalons dürfen seit dem 1. März wieder öffnen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und darunter können auch Kosmetikbetriebe wieder Kunden empfangen. In den übrigen Regionen dürfen Kosmetiker ab dem 8. März wieder öffnen.Auch Kosmetik bald wieder möglich

Bei dem Corona-Gipfel der Landesregierung am 24.02. mit Vertretern von Wirtschafts- und Kommunalverbänden ist ein Stufenplan zur Beendigung des Lockdowns vereinbart worden. Demnach soll der Einzelhandel mit begrenzter Kundenzahl wieder öffnen, sobald landesweit der Inzidenzwert stabil unter 35 liegt. Etwas später können auch Museen öffnen und Märkte abgehalten werden. Ausgenommen bleiben jeweils Hochrisiko-Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenzen von über 150. Dort gelten wieder verschärfte Vorgaben.

Zeitversetzt sollen später Gaststätten und Hotels öffnen, zunächst nur für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern. Konkrete Starttermine wurden nicht genannt. Entscheidend seien die Inzidenzwerte.

Erfolgreiche Interessenvertretung des Handwerks: Kosmetikbetriebe öffnen überall am 8. März

Als erstes sollen neben Friseursalons in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. März an auch Gartenbaucenter und Baumschulen wieder öffnen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz auf 100 000 Einwohner von 35 und darunter können zudem Kosmetikbetriebe wieder Kunden empfangen. In den übrigen Regionen treten diese Regelungen eine Woche später, am 8. März, in Kraft. Dann dürfen Besucher auch wieder in die Außenbereiche der Zoos kommen.

Die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten noch bis zum 7. März:

Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden.

Weiterhin gilt, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht (sogannannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2). 

Um auch im beruflichen Kontext die erforderliche Kontaktreduzierung zu erreichen, hat die Bundesregierung eine bis zum 15. März befristete Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen.

Nach den Winterferien sind Grundschulen und Kitas in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von unter 50 wieder regulär offen.

Geöffnete Geschäfte:

  • Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Großhandelmärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Zeitungsverkauf
  • Drogerien
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Tierhandlungen, Futtermittelmärkte
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten, dabei ist nur im Rahmen der Reperatur der Verkauf möglich
  • Blumenläden

Geschlossene Geschäfte können weiterhin Abhol- und Lieferdienste anbieten.

Dienstleistungs- und Hand­werks­betriebe sind bisher - mit Ausnahme der körpernahen Dienstleistungen nicht betroffen.