Beiträge müssen von allen Mitgliedsunternehmen gezahlt werden. Die Beitragspflicht beginnt mit der Eintragung und endet mit der Löschung bei der Handwerkskammer. Die Löschung kann frühestens mit dem Tage der tatsächlichen Betriebsabmeldung erfolgen.Wann beginnt und wann endet die Beitragspflicht?

Beiträge müssen von allen Mitgliedsunternehmen gezahlt werden. Die Beitragspflicht beginnt mit der Eintragung und endet mit der Löschung bei der Handwerkskammer. Die Löschung kann frühestens mit dem Tage der tatsächlichen Betriebsabmeldung erfolgen.