Die Handwerkskammer ist die Selbstverwaltung und Interessenvertretung des Handwerks in der Region. Warum ist der Beitrag auch dann zu zahlen, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wird?

Die Handwerkskammer ist die Selbstverwaltung und Interessenvertretung des Handwerks in der Region. Neben der Erfüllung vielfältiger gesetzlicher Aufgaben, wie das Führen der Handwerks- und der Lehrlingsrolle, der Durchführung von Meisterprüfungen oder der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen, setzen wir uns gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit für die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Die Handwerkskammer erbringt also auch dann Leistungen im Sinne und zum Nutzen des Handwerks, wenn individuelle Leistungen wie beispielsweise Beratungsleistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Der Handwerkskammerbeitrag wird erhoben zur Deckung der nicht anderweitig gedeckten Kosten, die sich durch unsere Tätigkeit ergeben; anderweitig gedeckt heißt z.B. durch Gebühren, Zuschüsse oder privatrechtliche Einnahmen.