Sollte die Einziehung der Beiträge dem Betrieb Schwierigkeiten bereiten, kann die Forderung gestundet oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Trifft die Beitragszahlung den Betriebsinhaber besonders hart, ist eine Ermäßigung denkbar. Grundlage dafür ist die gesamtwirtschaftliche Situation des Antragstellers. Weitere Aspekte können etwa Arbeitsunfähigkeit, hohes Alter oder andere außergewöhnliche Situationen sein. Anträge sind jeweils in Textform (E-Mail, Fax, Brief) zu stellen.Was kann man tun, wenn aus wirtschaftlichen Gründen der Beitrag nicht fristgerecht gezahlt werden kann?

Sollte die Einziehung der Beiträge dem Betrieb Schwierigkeiten bereiten, kann die Forderung gestundet oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Trifft die Beitragszahlung den Betriebsinhaber besonders hart, ist eine Ermäßigung denkbar. Grundlage dafür ist die gesamtwirtschaftliche Situation des Antragstellers. Weitere Aspekte können etwa Arbeitsunfähigkeit, hohes Alter oder andere außergewöhnliche Situationen sein. Anträge sind jeweils in Textform (E-Mail, Fax, Brief) zu stellen.