Berechnungsgrundlage für den Zusatzbeitrag 2021 ist der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb, den das Finanzamt für das Steuerjahr 2018 festgesetzt hat. Hieraus wird mit einem Hebesatz von 1,25 bzw. 0,80 Prozent der Zusatzbeitrag ermittelt.Welche Berechnungsgrundlage gilt für den Zusatzbeitrag?

Berechnungsgrundlage für den Zusatzbeitrag 2021 ist der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb, den das Finanzamt für das Steuerjahr 2018 festgesetzt hat. Hieraus wird mit einem Hebesatz von 1,25 bzw. 0,80 Prozent der Zusatzbeitrag ermittelt.

Woher bekommt die Kammer die Beitragsbemessungsgrundlagen?

Die Beitragsbemessungsgrundlagen (Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb) erhalten wir von der AKG GmbH (Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen). Dies ist ein Dienstleistungsunternehmen in Dortmund, zuständig für 125 Kammern in Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle für Industrie- und Handelskammern sowie für Handwerkskammern zum Zweck der Ermittlung und Verteilung von Bemessungsgrundlagen für die Beitragserhebung der Kammern.