Das neue Bauvertrags- und Gewährleistungsrecht

Informationsveranstaltungen

Bauvertrags- und Gewährleistungsrecht

Am 17. Januar 2018 wird im Bildungs- und Technologiezentrum eine Einführung in das neue Bauvertrags- und Gewährleistungsrecht für Handwerksbetriebe aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe angeboten.

Ab dem 1. Januar 2018 tritt eine wichtige gesetzliche Neuregelung in Kraft, die alle am Bau Beteiligten unmittelbar betrifft. Das BGB erhält neue und eigenständige Regelungen für Bauverträge, Bauträgerverträge, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Verbraucher-Bauverträge. Die neue Rechtslage wird für alle nach dem 1.1.2018 abgeschlossenen Bauverträge gelten. Es ist deshalb für alle am Bau Beteiligten wichtig, sich mit diesen Neuregelungen zu befassen.

Themen:

• Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen
• Vergütungsregelungen des neuen Bauvertragsrechts einschließlich Sicherungsmittel
• Reform des Verbraucherbaurechts
• Kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe
• Änderung des Prozessrechts

Teilnehmerbeitrag: 30 Euro

Referent: Rechtsanwalt Jörg Borufka, Partner Rechtsanwaltssozietät WIGU

Ansprechpartner: Beate Prien, Tel. 0385 6435-241, b.prien@hwk-schwerin.de

Wann: 17.01.2018 um 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Wo: Bildungs- und Technologiezentrum Schwerin , Werkstraße 600, 19061 Schwerin

Veranstalter: Handwerkskammer Schwerin

Anfahrtsplan: