Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den Corona-Arbeitsschutzstandard für Friseure aktualisiert.Arbeitsschutzstandards für Friseure und Kosmetiker aktualisiert
Der Standard ist an die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) angepasst. Hervorzuheben sind folgende Punkte:
- Verpflichtung zur Überprüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie des betrieblichen Hygienekonzepts besteht weiter fort.
- Maßnahmen wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht, AHA-L-Regel sowie sonstige Arbeitsschutzmaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.
- Eine strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist nicht mehr enthalten. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben.
- Es können Ausnahmen von der Testangebotspflicht für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte bestehen.
Auch auf andere Vorgaben achten
Ergänzend - oder über die BGW-Standards hinausgehend - gibt es zu vielen Themen rechtliche Vorgaben, beispielsweise von Bundesländern oder Kreisen, die einzuhalten sind. Bitte informieren Sie sich, was für Ihren Betrieb/ Ihre Institution gilt.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der BGW zu finden.