HandwerksrolleBeratung in handwerks- und gewerberechtlichen Fragen und Eintragung in die Handwerksrolle

Handwerksrollen-Service

Unsere Mitarbeiterinnen betreuen Mitgliedsbetriebe und Existenzgründer in allen handwerks- und gewerberechtlichen Angelegenheiten.

Dazu gehören:

  • Führung der Handwerksrolle und der Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe (Eintragungen, Löschungen und Änderungen)
  • Ausstellen von Bescheinigungen über die Eintragungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
  • Beratung bei der Antragstellung auf Eintragung, Änderung und Löschung in der Handwerksrolle und im Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe
  • Beratung zur Herstellung handwerksrechtlicher Voraussetzungen
  • Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen
  • Zuordnung von Betrieben zum Handwerk
  • Abgrenzung zwischen Industrie, Handel und Handwerk
  • Stellungnahmen zu Gewerbeuntersagungsverfahren
  • Stellungnahmen zu Handelsregisterverfahren
  • Prüfung von Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen
  • Auskünfte im Amtshilfeverfahren
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur Erbringung von Dienstleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr
  • Ausstellung von Bescheinigungen nach der Chemikalien- und Klimaschutz-Verordnung 


Downloads Handwerksrolle:



Ansprechpartner

Gerbrandt, Anett

Annett Gerbrandt

Handwerksrolle

Tel. 0385 7417 - 114

a.gerbrandt--at--hwk-schwerin.de

Flaegel, Kerstin

Kerstin Flaegel

Handwerksrolle

Tel. 0385 7417-142

k.flaegel--at--hwk-schwerin.de

Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Seit dem 28. Dezember 2009 sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern für alle Unternehmen aus dem In- und Ausland mit einer geplanten oder bereits ausgeübten Tätigkeit im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern der sogenannte „Einheitliche Ansprechpartner“. Für die Handwerksunternehmen im Kammerbezirk ist die Handwerkskammer Schwerin ihr „Einheitlicher Ansprechpartner“.

Das ermöglicht es den Unternehmen, sämtliche Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit über den Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln. Damit macht der Einheitliche Ansprechpartner komplexe Behördenangelegenheiten transparenter und zeitsparender. Die Zuständigkeit der für die Genehmigungserteilung zuständigen Stellen wird durch die Einschaltung des Einheitlichen Ansprechpartners jedoch nicht geändert. Deshalb werden für die Gewerbeanmeldung auch weiterhin die Ämter bzw. amtsfreien Gemeinden und für die Baugenehmigungen die Bauordnungsbehörden örtlich und sachlich zuständig sein. Der Einheitliche Ansprechpartner tritt für die Unternehmen als Verfahrensmittler auf.

Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist freiwillig. Jedes Unternehmen kann sich also - wie bisher auch - selbst und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden und seine Anträge stellen. Der Einheitliche Ansprechpartner ist somit ein zusätzliches Angebot an die Unternehmen. 

1. Verfahrensabwicklung für Genehmigungen:  

  • Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung von gewerberechtlichen Anträgen, Anzeigen, Willenerklärungen und  Unterlagen
  • Ermittlung der zuständigen Behörden, Weiterleitung an die zuständigen Behörden
  • Vermittlung zwischen Unternehmen und Behörde bei Rückfragen
  • Kontrolle des Verfahrensablaufs, Auskünfte zum Verfahrensstand
  • Beratung zu Hilfsangeboten bei Schwierigkeiten im Verfahrensablauf

2. Beratung zu folgenden Themen: 

  • Gewerberechtliche Genehmigungserfordernisse und Verfahrensfragen
  • Zuständigkeiten in der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
  • Zugang zu öffentlichen Registern

Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners können grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Unternehmen und Existenzgründer der EU in Anspruch nehmen; einige Branchen sind allerdings vom Zuständigkeitsbereich des Einheitlichen Ansprechpartners gesetzlich ausgeschlossen.

Beratungen und Informationsrecherchen sind grundsätzlich kostenfrei. Für die weitere Nutzung der Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners fallen teilweise Gebühren an, die sich nach dem zur Fallbearbeitung erbrachten Arbeitsaufwand bemessen. Bei der Verfahrensvermittlung werden für je angefangene 30 Minuten Gebühren in Höhe von 27,- € erhoben, wobei jedoch eine Reduzierung, die sich an der Gebühr der Genehmigung orientiert, eintreten kann. 

www.ea-mv.de

Ansprechpartner

Roetz, Steffen

Steffen Rötz

Abteilungsleiter Recht

Tel. 0385 7417 - 139

s.roetz--at--hwk-schwerin.de

Gerbrandt, Anett

Annett Gerbrandt

Handwerksrolle

Tel. 0385 7417 - 114

a.gerbrandt--at--hwk-schwerin.de