
Das Bundesarbeitsministerium hat in Weiterführung des Arbeitsschutzstandards die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel veröffentlicht.Corona: Verbindliche Arbeitsschutzregel erstellt
Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Heil hatte dazu im April gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel dient der Konkretisierung dieser BMAS-Arbeitsschutzstandards vom April 2020. Ziel der Regel ist, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie durchMaßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu schützen und den Betrieben bei der Umsetzung der pandemiebedingten Arbeits-schutzmaßnahmen mehr Rechtssicherheitzu geben, da der BMAS-Arbeitsschutzstandard nur reinen Empfehlungscharakter hat.
Hier können Sie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel als pdf-Datei herunterladen.