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Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können jetzt mit dem Direktantrag im eigenen Namen und ohne prüfenden Dritten bis 5000,- Euro beantragen.Direktantrag für Novemberhilfe freigeschaltet

Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Direktantrag (Soloselbständige)

Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis zu 5000,- Euro beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat. Hier geht es zum Direktantrag.

Antrag mit prüfendem Dritten
Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfe beantragt haben oder planen Überbrückungshilfe zu beantragen oder Unternehmen, die mehr als 5000,- Euro Fördersumme erwarten und alle Nicht-Soloselbständigen beauftragen bitte einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt damit, den Antrag auf Novemberhilfe für sie zu stellen. Hier geht zum Antrag mit prüfendem Dritten.

Aktuelle Informationen zur Novemberhilfe, die inzwischen auch auf den Monat Dezember erstreckt wird, findet man unter anderem hier. Beim Direktantrag (Soloselbständige) können die Betriebsberater/innen der Handwerkskammer bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro gerne bei der Beantragung helfen.

Sie sind erreichbar unter der Hotline: 0385 7417-133