Als Anforderung an die Friseur- und Kosmetikbetriebe zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zählt auch gemäß der aktuellen Landesverordnung weiterhin die Erhebung von Kundendaten.Friseure und Kosmetiker müssen Kundendaten erfassen
Die aktuelle Fassung der Landesverordnung Corona M-V sieht für die Friseur- und Kosmetikbetriebe weiterhin die Pflicht zur Erfassung und Aufbewahrung von Kundendaten vor. Diese müssen 4 Wochen lang aufbewahrt werden und sind auf Verlangen an die Gesundheitsämter weiterzuleiten. Dies dient der Nachverfolgung von Infektionsketten.
Wie sich diese Anforderungen datenschutzrechtlich verhalten und sie in der Praxis umgesetzt werden können, erläutert ein Informationsblatt "Praxis Datenschutz" des ZDH. Am Seitenende steht diese Information zum Download zur Verfügung.
Zusätzlich finden Sie auch als Word-Dokument ein Muster zur Erfassung der Kundendaten in Ihrem Salon.