Nahezu alle bei Wiedereröffnung der Friseursalons geltenden Corona-Hygienestandards sind nach wie vor gültig. Hygienestandards gelten weiterhin
Aufgrund häufiger Nachfragen von Friseurbetrieben hat die Handwerkskammer bei der für die Branche zuständigen Berufsgenossenschaft angefragt, ob es inzwischen Lockerungen für einen Teil der Corona-Hygienestandards gibt.
Mit Ausnahme der Regelung, dass eine Haarwäsche vor dem Haarefärben nicht nötig ist, wenn Beschäftigte beim Auftragen und Auswaschen der Farbe Handschuhe tragen, hat sich am Hygienestandard für die Branche nichts verändert (letzter Stand: 20. Mai 2020).
Das heißt, dass bei allen anderen Friseurdienstleistungen nach wie vor das Waschen der Haare Pflicht ist. Nach wie vor gilt auch, dass Kundenumhänge nur einmal benutzt werden dürfen, es keine Wartebereiche geben soll, die Haare nicht vom Kunden selbst geföhnt werden dürfen, möglichst keine Getränke angeboten werden und Kinder nur dann in den Salon dürfen, wenn ihnen die Haare geschnitten werden.
Auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft gibt es eine Informationsseite speziell zu allen damit verbundenen Themen. Wenn man auf dieser Seite ganz nach unten scrollt, kommt man zu einer Rubrik mit der Bezeichnung „Antworten auf häufige Fragen“. Dort sind schon eine ganze Reihe von Fragen aus Betrieben zusammengetragen und beantwortet worden. Wer darüber hinaus spezielle Fragen hat, kann sich direkt an die Berufsgenossenschaft wenden.
Kontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Telefon (040) 202 07 - 0
Telefonzentrale der BGW-Hauptverwaltung:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14.30 Uhr
Für einen kompakten Überblick über die notwendigen Maßnahmen steht hier ein Infoflyer zum Download zur Verfügung sowie wie ein Aushang für die Kunden. Der vollständige Schutzstandard der BG vom 20. Mai 2020 kann ebenfalls hier heruntergeladen werden.