Boris Zerwann

Stromsteuer zurückholen Jetzt Ansprüche prüfen

Hohe Energiekosten belasten viele Handwerksbetriebe. Weniger bekannt ist, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der gezahlten Strom- und Energiesteuern zurückerhalten können.

Dazu gehören beispielsweise Bäckereien, Fleischereien, Tischlereien, metallverarbeitende Unternehmen und bestimmte Baubetriebe. Entscheidend ist die genaue wirtschaftszweigbezogene Einstufung des Unternehmens.

Bei der Stromsteuer kann sich eine Erstattung bereits ab einem Jahresverbrauch von mehr als 12.500 Kilowattstunden lohnen. Bei einem Verbrauch von 100.000 Kilowattstunden sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 1.750 Euro Erstattung möglich. Auch bei Gas und Heizöl können Entlastungsansprüche bestehen.

Die Erstattung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Für das Verbrauchsjahr 2025 endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2026.

Betriebe sollten jetzt ihre Energieabrechnungen zusammenstellen und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Steuerentlastung erfüllt sind. Für eine erste Einschätzung kann auch das kostenlose E-Tool der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Zoll online – Steuerentlastung nach § 9b StromStG
Zoll online – Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG
ZDH – Erstattung der Stromsteuer für produzierendes Gewerbe