Mindestlohn steigt Jetzt für 2027 kalkulieren

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Das entspricht einer Erhöhung um 70 Cent.

Auch die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte wird angepasst. Sie steigt von 603 Euro auf 633 Euro monatlich. Bei einer Beschäftigung zum gesetzlichen Mindestlohn bleibt damit eine regelmäßige Arbeitszeit von etwa zehn Stunden pro Woche möglich.

Arbeitgeber sollten rechtzeitig prüfen, ob Arbeitsverträge und Stundenvergütungen angepasst werden müssen. Besonders bei Minijobs ist darauf zu achten, dass die zulässigen Verdienstgrenzen eingehalten werden. Die tatsächlichen Arbeitszeiten müssen korrekt dokumentiert werden.

Für viele Handwerksbetriebe hat die Erhöhung auch Auswirkungen auf die Kalkulation. Bei langfristigen Aufträgen und knapp berechneten Angeboten sollten die höheren Personalkosten bereits jetzt berücksichtigt werden.

Wichtig: In einigen Handwerksbranchen gelten tarifliche beziehungsweise branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen können.

Weitere Informationen: Mindestlohn und Minijob-Grenze 2027 – Minijob-Zentrale