LandesdatenschutzbeauftragterKI-Leitfaden für kleine Unternehmen in M-V
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI MV), Sebastian Schmidt, hat eine neue Orientierungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und kleinere Verwaltungen veröffentlicht: Den praxisorientierten Leitfaden „Datenschutzkonformer und digital-souveräner Einsatz von Künstlicher Intelligenz mit beschränktem oder minimalem Risiko“.
„Wenn über die Regulierung von Künstlicher Intelligenz gesprochen wird, geht es meist um Hochrisikosysteme. Damit sind zum Beispiel Systeme gemeint, die automatisierte Entscheidungen treffen können“, erklärt Schmidt. Der Leitfaden des LfDI MV konzentriere sich hingegen bewusst auf KI Systeme, die nur beschränkte oder minimale Risiken haben.
Diese Systeme sind wegen der möglichen Arbeitserleichterung vor allem für KMU und kleinere Verwaltungen interessant, die keine große IT Abteilung haben. Schmidt erläutert: „Unser neuer Leitfaden hilft zum Beispiel bei der Einführung von datenschutzfreundlichen internen Chatbots oder Tools, die Dokumente ordnen und zusammenfassen.“ Damit erhalten kleine Organisationen praktische Hilfestellung mit Checklisten sowie rechtlichen und technischen Hinweisen.
Bei der beruflichen wie privaten Verwendung von KI werden fast immer auch personenbezogene Daten verarbeitet. Am 27. Juni 2026 hatte der LfDI MV gemeinsam mit der Uwe Johnson-Bibliothek Güstrow einen großen praxisnahen KI Aktionstag zu Chancen und Risiken von KI im Alltag veranstaltet und plant nun das nächste Netzwerktreffen speziell für KMU im September. Schmidt betont: „Auf unseren regelmäßigen Vorträgen und Seminaren kann ich den Leitfaden direkt an Unternehmen im Land weitergeben und Fragen beantworten.“
Der Leitfaden steht auf dieser Seite unten zum Download zur Verfügung.
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