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Mit der aktuellen Landesverordnung steht für Handwerker wieder außer Frage, dass sie auch in Risikogebieten auf Montage dürfen.Klarheit geschaffen

Die am 14.10. veröffentlichte Quarantäne-Verordnung für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten hatte unter Handwerksbetrieben zu großen Irritationen geführt. Denn Handwerker im Montageeinsatz waren unter den als Ausnahmen gefassten Personengruppen nicht mit aufgeführt. In Mecklenburg ansässige Betriebe, deren Beschäftigte aktuell in Berlin ausliegen, befürchteten eine Quarantäneanordnung bei deren Rückkehr und waren entsprechend verunsichert, ob sie ihre Mitarbeiter überhaupt noch in innerdeutschen Risikogebieten einsetzen können.

Die neue Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung vom 20.10.2020 schafft jetzt Klarheit. Dort heißt es:

"Personen, die aus innerdeutschen Risikogebieten kommen, müssen bei der Einreise nicht mehr in Quarantäne, sofern sie keine Symptome haben. Bei Symptomen müssen sie sich in Quarantäne begeben und können durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne verkürzen."

Demnach können Handwerksbetriebe ihre mehrtätigen Arbeiten in innerdeutschen Risikogebieten ausführen. Zeigen Beschäftigte Krankheitssymptome, müssen jedoch Quarantäne bzw. ein Corona-Test erfolgen.