Die aktuelle Landesverordnung zu den Corona-Lockerungen verpflichtet Handwerksbetriebe mit Publikumsverkehr zu einem eigenen Hygiene- und Sicherheitskonzept. Hier finden Sie eine Vorlage dafür.Konzeptvorlage für Betriebe
Aktuelle Auflage in der Corona-Lockerungs-Landesverordnung MV
Mit der am 13. August in Kraft getretenen "Ersten Verordnung zur Anpassung der Anlagen der Corona-Lockerungs-LVO MV" wird die Verordnung vom 7. Juli geändert.
Für Handwerksbetriebe mit Publikumsverkehr gilt seitdem, dass sie ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellen müssen, welches umzusetzen und auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde vorzulegen ist. Ergänzend ist ein Konzept zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Räumen unter Berücksichtigung wesentlicher Faktoren wie Raumgröße und Kundendichte zu entwickeln und einzuhalten.
Zur Erstellung des Konzeptes können Sie eine Vorlage der Handwerkskammer Schwerin nutzen.
Bitte versichern Sie sich jedoch zunächst, ob die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Ihr Fachverband Ihnen eine Vorlage zur Verfügung stellen kann, die die spezifischen Bedingungen Ihrer Branche besser abbildet.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen und bei der Konzepterstellung.
Ihre Ansprechpartner*innen in der Handwerkskammer Schwerin:
Betriebswirtschaftliche Beratung
Tel. 0385 7417 - 147
Mobil 0170 9834016
Betriebswirtschaftliche Beratung
Tel. 0385 7417 - 150
Mobil 0170 9833236