Ob die Kosmetikbetriebe am 11. Mai wieder öffnen dürfen, will die Landesregierung am 5. Mai beschließen. Kosmetikbetriebe weiterhin in der Warteschleife
Ab Montag, dem 4. Mai dürfen Friseursalons wieder Kunden bedienen. Die Handwerkskammer Schwerin hat sich bei der Landesregierung intensiv dafür eingesetzt, dass auch die Kosmetikbetriebe in diese Regelung einbezogen werden.
Nun hat die Landesregierung verkündet, dass in der Kabinettsitzung am 5. Mai darüber entschieden wird, ob vom 11. Mai an auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe wieder öffnen können.
Entscheidendes Kriterium soll sein, wie sich bis dahin die Infektionszahlen im Land entwickeln.