
Vom Lockdown sind im Handwerk maßgeblich die Kosmetikstudios betroffen. Die Landesregierung unterscheidet dabei aber nach den jeweiligen Dienstleistungen.Kosmetiker dürfen weiterhin Fußpflege anbieten
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, wie zum Beispiel Barbiere, sind aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen.
Sowohl die medizinische Fußpflege (Podologie) wie auch kosmetische Fußpflegerinnen und Fußpfleger können ihre Praxen und Läden öffnen und – je nach Aufgabenbereich – medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen durchführen. Auch mobile Angebote sind möglich.
Die derzeit aktuelle Corona-Landesverordnung können Sie hier herunterladen.