
Verpflichtende elektronische RechnungPflicht zur eRechnung könnte ab 2025 kommen
Elektronische Rechnungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Bundesregierung plant eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen.
Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind Rechnungen in einem bestimmten strukturierten Datenformat (z. B. X-Rechnung, ZUGFeRD). E-Rechnungen werden in Deutschland heute bereits im Rechnungsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung genutzt.
Betriebe, die ihre Belegverarbeitung digitalisieren, können ihre Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Denn elektronische Rechnungen ermöglichen eine automatische und medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungen. Fehleranfällige manuelle Eingaben werden überflüssig. Rechnungen können schneller und komfortabler erstellt werden, der Papierverbrauch sinkt, Portokosten entfallen. Eingehende E-Rechnungen können elektronisch eingelesen, zugeordnet, geprüft, verbucht und zur Zahlung angewiesen werden.
Die Bundesregierung plant ausweislich des Koalitionsvertrages die Einführung eines elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Die Nutzung von E-Rechnungen wird dann verpflichtend. Ein fester Zeitpunkt steht hierfür noch nicht fest, das Bundesfinanzministerium hat dafür den 1.1.2025 im Blick.
Viele europäische Nachbarländer haben bereits elektronische Melde- und Berichtssysteme. Die EU-Kommission hat am 8.12.2022 einen Richtlinienvorschlag für ein EU-einheitliches Umsatzsteuer-Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze veröffentlicht. Danach sollen bei Umsätzen zwischen Unternehmen ab 2028 nur noch elektronische Rechnungen in einem einheitlichen strukturierten Datenformat zugelassen werden. Der Vorschlag bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Rates. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich dann bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Meldesysteme an die Vorgaben der EU-Richtlinie halten.
Der Zentralverband des Deutsche Handwerks (ZDH) stellt Ihnen eine Praxishilfe zur Einführung von elektronischen Rechnungen in Handwerksbetrieben zur Verfügung.