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Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat Unternehmen auch Mittel zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen Einnahmeausfällen durch Corona gewährt. Die Zins- und Tilgungsfreiheit wurde nochmals verlängert.Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe des Landes M-V

Nochmalige Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit für das Corona-Darlehensprogramm

Mecklenburg-Vorpommern hatte im April 2020 für Unternehmen mit coronabedingten Liquiditätsproblemen ein Darlehensprogramm aufgelegt. Bei ersten Darlehen würde im April 2022 die Rückzahlung einsetzen. „Nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen brauchen die Unternehmen zunächst noch Mittel, um den Geschäftsbetrieb wieder hochzufahren. Deshalb wird die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe für alle Empfänger um weitere sieben Monate verlängert. Damit braucht bis zum 31. Oktober 2022 niemand mit der Rückzahlung zu beginnen. Das sorgt für Entlastung bei den Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Zins- und Tilgungsfreiheit waren in der Vergangenheit bereits verlängert worden, zuletzt Ende November 2021 um drei Monate und damit mindestens bis zum 31. März 2022.

Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit für alle Empfänger

Ausgereicht wurden im Rahmen der Corona-Liquiditätshilfe rückzahlbare Zuwendungen bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 96 Monaten und einem Zinssatz von 3,69 Prozent per anno. „Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit können alle Empfänger profitieren. Das ist unabhängig davon, wann der Antrag gestellt und die Liquiditätshilfe ausgezahlt wurde“, so Meyer. Danach betrifft die Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden waren. „Die Darlehen sind eingesetzt worden, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.

Informationen zum Programm

Die erste Phase des Darlehensprogramms umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Umgesetzt wird das Darlehensprogramm durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).