Soforthilfe des Landes in Zeiten der Corona-Krise
Oliver Boehmer - bluedesign®

Seit dem 31. Mai werden keine Anträge mehr für das Soforthilfeprogramm entgegen genommen.Corona-Soforthilfe

Die Frist zur Antragstellung für die Corona-Soforthilfe endete am 31.05.2020. Es werden keine Anträge mehr entgegengenommen.

Das Landesförderinstitut MV (Lfi) weist darauf hin, dass bei freiweilliger Rückzahlung (ganz oder teilweise) folgende Handlungsempfehlungen zu beachten sind:

  • Bitte nicht auf das Auszahlungskonto, von welchem Sie das Geld erhalten haben zurückzahlen!
  • Schicken Sie an das Lfi ein Schreiben per Post oder per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de). Wobei Sie bitte unbedingt den Rückzahlwunsch und das Aktenzeichen im Betreff angeben und im Textfeld die Höhe der gewünschten Rückzahlung benennen.
  • Anschließend erhalten Sie eine Kontoverbindung und ein Kassenzeichen zur Rückzahlung durch das Lfi übermittelt.

Weitere Informationen unter: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe