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Nach der Kabinettsitzung am 22. Juni gilt: Der Ampel-Erlass wird wieder in Kraft gesetzt, Testpflichten werden hingegen ausgesetzt. Alle Entscheidungen im Überblick.Was gilt aktuell in MV?

Die Entscheidungen im Einzelnen

Außenbereich: 

Im Außenbereich wird es keine Maskenpflicht mehr geben, sondern nur noch die dringende Empfehlung an alle Bürgerinnen und Bürger zum Tragen einer Maske, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.

Innenbereich:

Im Innenbereich ist die Ansteckungsgefahr größer, deshalb soll es innen bei den bestehenden Maskenpflichten bleiben. Das gilt zum Beispiel beim Einkaufen, in Bus und Bahn, beim Museumsbesuch und bei Veranstaltungen im Innenbereich.

Innen werden aber die Testpflichten ausgesetzt. Eine Testpflicht gibt es künftig nur noch bei der:

  • Anreise zum Urlaub
  • beim Besuch von Clubs und Diskotheken, die dafür auch wieder für Tanzveranstaltungen öffnen können
  • bei größeren Veranstaltungen

Ansonsten wird die Testpflicht ausgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können also künftig ohne Test

  • zum Friseur oder zur Kosmetik gehen (Achtung: Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske). Die Kunden sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen. Die Personen sind verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu den Daten zu machen. Es wird empfohlen zu Dokumentation der Kontaktnachverfolgung in elektronischer Form durchzuführen. Dafür wird die Nutzung der LUCA-App empfohlen.)
  • im Fitnesstudio trainieren
  • in den Innenbereichen von Hotels und Gaststätten essen und trinken
  • zu Innenveranstaltungen gehen

Veranstaltungen

  • Größere Veranstaltungen mit bis zu 15.000 Personen werden wieder zugelassen
  • Allerdings gibt es bei solchen Veranstaltungen, die über die bisherigen Grenzen von 1.250 Personen innen und 2.500 Personen außen hinausgehen, eine Testpflicht. Im Innenbereich gilt zusätzlich eine Maskenpflicht.
  • Auf dieser Grundlage können dann auch Volksfeste, wie die Hanse Sail, organisiert werden.

Ampel-Erlass aktualisiert:

Zugleich hat die Landesregierung den Ampel-Erlass aktualisiert. Er regelt, was passiert, wenn es in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt einen lokalen Ausbruch geben sollte:

  • dann werden dort - je nach Stufe - die Test- und Maskenpflichten schrittweise wieder in Kraft gesetzt
  • Kontaktbeschränkungen können verschärft werden
  • größere Veranstaltungen sind dann nicht mehr möglich

Die neue Verordnung gilt ab dem 25. Juni 2021 bis voraussichtlich 22. Juli. 2021