Mitglieder der Handwerkskammer sind alle im Kammerbezirk ansässigen Handwerksunternehmen einschließlich deren Mitarbeiter; ebenso Personen, die ihr Handwerk nach § 90 Abs. 3 HwO betreiben.Wer ist Mitglied der Handwerkskammer?

Mitglieder der Handwerkskammer sind alle im Kammerbezirk ansässigen Handwerksunternehmen einschließlich deren Mitarbeiter; ebenso Personen, die ihr Handwerk nach § 90 Abs. 3 HwO betreiben.