Qualifizierungsmaßnahme zur Ausübungsberechtigung im Elektrohandwerk für SHK-Meister/in (BB §7aE BE)

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 4.950,00 €

förderfähig

Unterricht

23.08.2027 - 15.10.2027

Vollzeit

Lehrgangsdauer 250 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

16.08.2027

Lehrgangsort

Werkstraße 600

19061 Schwerin

Elektronikwerkstatt I

Kontakt

Astrid Haese

Tel. 0385 7417-2013

a.haese--at--hwk-schwerin.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 80015673-0

- Elektrizitätslehre und elektronische Messtechnik
Kenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe, Ladung, Spannung, Potenzial, Strom und Stromwirkungen, Spannungserzeugung, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen, Wechselstromtechnik, Drehstromtechnik, Kompensation, Messgeräte, Anwendung von Messgeräten und Zählern

- Schutzmaßahmen an elektrischen Anlagen und Geräten
Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100 mit allen Teilen (VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk)
- Energiewandlungssysteme
Beleuchtungstechnik, Lichttechnische Grundgrößen, Leuchten- und Lampenarten, Ladeinfrastruktur, Energieerzeugung und Energiespeichersysteme aus regenerativen Quellen
- Grundlagen der Erdungs- und Blitzschutztechnik
Blitzschutznormen, äußerer und innerer Blitzschutz, Erdungsanlagen, Potentialausgleich, Prüfung von Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Zonenkonzept, Überspannungsschutz, Auswahl von Überspannungsschutzeinrichtungen
- Leitungs- und Verteilungstechnik
Aufbau von Verteilungsnetzen, Netzformen, Auswahl und Berechnung von Leitungen und Kabeln, Überlast-, Kurzschluss- und Fehlerstromschutz
- Digital- und Gebäudesystemtechnik
Digitale Schaltungen mit digitaler Signalverarbeitung (Logikbausteine), Systeme der Gebäudeautomation in der Elektroinstallation, Technologie und Topologie von Systemen (z.B. KNX) und Anwendungen, Installationsbestimmungen der Gebäudesystemtechnik
- Installationsplanung und Fachkalkulation
Erstellung von einfachen Installations- und Verteilerplänen mit entsprechender Symbolik, Aufbauplanung von Schaltschränken, Kalkulation mit den ZVEH-Hilfen (z.B. Kalkulationshilfe, E-Konfigurator)
- Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen
Terrestrische-, Satelliten- und Breitbandkommunikation, Frequenzbereiche, analoger und digitaler Empfang, Übertragungsstrecke, Sende- und Empfangsanlagen, Anlagenkomponenten, Signalverarbeitung, Windlastberechnung, Vorschriften
- Kommunikationsanlagen und -netzwerke mit Endgeräten
Grundlagen analoger und digitaler Übertragungstechnik, analoge und digitale Telekommunikationsgeräte und -technik (ISDN, IP), analoge und digitale Anschlusstechnik, Anschlussarten, Anschlusstechniken, strukturierte Verkabelung, LAN und WLAN-Systeme, Grundlagen der Datensicherheit, EMV
- Vorbeugender baulicher Brandschutz in der Elektroinstallation
Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR)
- Praktische Übungen
Herstellen von fachgerechten elektrischen Verbindungen, Zurichten von fein- und feinstdrähtigen Leitungen, Montage von Kabelschuhen und Aderendhülsen, Anschluss an Motorklemmbrettern und anderen elektrischen Geräten, Aus-, Wechsel-, Serien-, Stromstoß- und einfache Schützschaltungen
- Messen, Prüfungen und Fehlersuche
Messen von Strom, Spannung, Widerstand, Leistung, Arbeit, Temperatur, Druck, Lichtstärke, Magnetfeldern.
Messtechnische Übungen nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0701 / 0702, Messverfahren und Messgeräte auswählen, Anwendung der ZVEH-Prüfprotokolle, Fehlersuche und Fehlerbeseitigung

Voraussetzungen

Für das Qualifikationsverfahren ist zuzulassen, wer als Betriebsleiter eines in die Handwerksrolle eingetragenen Installateur- und Heizungsbauerbetriebs die Voraussetzungen gemäß § 1 HwO sowie § 7 Abs. 1, 1a und 2 HwO erfüllt (Meister, einschlägige Ingenieure und Techniker).

Abschluss

Mit der bestandenen Sachkundeprüfung wird die Voraussetzung für den Eintrag in die Handwerksrolle (QEH) geschaffen.

Förderung

Bildungsscheck

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung.

Wer wird gefördert?

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungschecks beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Dienstleister abgetreten. Die externen Dienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend machen.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Fall, dass eine Förderung nach der De-minimis-Regelung erfolgt, kann der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.

Weitere Informationen bezüglich des Bildungsschecks erhalten Sie auf den Seiten der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA).

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