Elektronische Widerrufsfunktion: So machen Handwerksbetriebe ihre Website rechtssicher

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Elektronische Widerrufsfunktion

Wer einen B2C-Online-Shop betreibt oder für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit bietet, einen Service oder einen Termin online zu buchen, muss ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Webseite bereitstellen, sofern für Kunden ein Widerrufsrecht besteht. Dies kann bspw. auch die Online-Buchung von Friseurterminen betreffen.

Mit Hilfe der elektronischen Widerrufsfunktion sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Gemeint sind mit diesen Verträgen auch simple Online-Einkäufe und Buchungen von jeglichen Leistungen.

In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte beim Implementieren der elektronischen Widerrufsfunktion zu beachten sind.

Inhalte:

  • Die neuen gesetzlichen Pflichten
  • Das Widerrufsrecht und seine Ausnahmen
  • Unterschiedliche Anwendungsfälle: Produkte kaufen, Dienstleistungen buchen oder Termine vereinbaren
  • Was ist bei der Gestaltung des Widerrufsbuttons zu beachten?
  • Welche Informationspflichten bestehen?
  • Was droht bei Verstößen? 

Referentin: Lena Hoffmann (Rechtsberaterin der Handwerkskammer der Pfalz Themen: Vertrags- und Werkvertragsrecht; Arbeitsrecht; privates Baurecht; Mietrecht; Wettbewerbsrecht)

Über folgenden Link ist die Anmeldung zu erreichen: Elektronische Widerrufsfunktion: So machen Handwerksbetriebe ihre Webseite rechtssicher

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Schwerin:

Olaf Blesting

Berater für Innovation und Technologie (BIT) mit Schwerpunkt Digitalisierung

Tel. 0385 7417-1422

Mobil 0160 251 30 97

o.blesting--at--hwk-schwerin.de

Wann: 24.11.2026 um 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Handwerkskammer Schwerin

Anfahrtsplan: