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Grundsteuererklärung in Mecklenburg-VorpommernAbgabefrist bis 31. Januar 2023 verlängert

Statt Ende Oktober müssen Eigentümer die Grundsteuererklärung erst bis zum 31. Januar 2023 abgeben. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen.

Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts und der daraus folgenden gesetzlichen Neuregelungen dürfen die Kommunen ab 2025 die Grundsteuer nur nach neuem Recht erheben. Hierfür ist der gesamte Grundstücksbestand – landesweit schätzungsweise bis zu 1,2 Mio Einheiten des Grundbesitzes – durch die Finanzämter neu zu bewerten.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Mecklenburg-Vorpommern müssten im Mai 2022 ein Informationsschreiben vom Finanzamt bekommen haben. Darin wurden das Aktenzeichen, unter dem die Erklärung abzugeben ist, und Hinweise rund um die Erklärungsabgabe mitgeteilt.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer (ggf. auch als Erbin oder Erbe), die über Grundeigentum in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Januar 2022 verfügen und kein Informationsschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich an das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt, zu wenden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Internet unter www.steuerportal-mv.de. Auskünfte über das Verfahren in den anderen Bundesländern - beispielsweise, wenn Ihr Grundbesitz in einem anderen Bundesland belegen ist- erhalten Sie auf www.grundsteuerreform.de .