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Die Mindest-Stundenentgelt-Verordnung wurde mit Wirkung zum 1.10.2019 geändertÄnderung bei Mindest-Stundenentgelt

Land und Kommunen vergeben Aufträge an Unternehmen nur dann, wenn diese sich durch Erklärung gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt zu zahlen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich anzupassen.

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindest-Stundenentgelt-Verordnung vom 10.09.2019 wurde das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt für Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung zum 01.10.2019 auf 10,07 € erhöht.

Die vollständige Verordnung im Internet  

Weitere Informationen:

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V., Tel: 0385 617381 10, E-Mail: abst@abst-mv.de