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SEPA-ZahlungsverkehrÄnderung bei Überweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 wird die „Verification of Payee“ (VoP) im Euro-Zahlungsraum verpflichtend. Banken müssen dann künftig bei jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt.

Was bedeutet das für Sie?

  • Die VoP-Prüfung erfolgt automatisch vor Freigabe der Zahlung.
  • Bei Abweichungen erhalten Zahlende eine Warnung und entscheiden selbst über Freigabe oder Stornierung.
  • Auch Buchhaltungsprogramme wie DATEV werden angepasst.

Wer ist betroffen?

Die neue EU-Verordnung gilt für alle Unternehmen und Privatpersonen, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, welche Software oder welches Übermittlungsverfahren genutzt wird. Auch als Zahlungsempfänger sind Sie mittelbar betroffen, da Ihre Kunden künftig den exakten Kontoinhabernamen angeben müssen, damit Zahlungen reibungslos ausgeführt werden können.

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Stammdaten Ihrer Lieferanten prüfen und aktualisieren. Die Namen der Zahlungsempfänger müssen exakt mit deren Kontoinhabernamen übereinstimmen.
  • Ihren eigenen Kontoinhabernamen bei der Bank kontrollieren.
  • Rechnungsvorlagen mit klaren Hinweisen zum Empfängernamen ergänzen.
  • Handelsnamen bei der Bank hinterlegen, falls abweichend.

Was passiert bei Fehlern?

Bei Namensabweichungen haftet grundsätzlich die Bank – es sei denn, Sie geben die Zahlung trotz Warnung frei. Dann tragen Sie die Verantwortung.

Fazit:

Die VoP-Prüfung erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr, erfordert aber sorgfältige Stammdatenpflege. Informieren Sie Ihre Geschäftspartner rechtzeitig, um Rückläufer und Verzögerungen zu vermeiden.