Newsletter August

Neue Regelungen und GesetzeÄnderungen im August 2023

Am 1. August sind wieder viele junge Menschen ins Berufsleben gestartet. Dazu wurden mehrere Handwerksberufe auf den neusten Stand gebracht. Zudem tritt eine neue Verordnung für den Umgang mit Recyclingbaustoffen in Kraft. Und wer gewerblich mit PU-Bauschaum arbeitet, muss baldmöglich eine Schulung nachweisen. Hier kommen einige wichtige Änderungen im August 2023:

Neue und modernisierte Ausbildungsordnungen:

Verschiedene Ausbildungsberufe wurden modernisiert. Im Handwerk betrifft das die Berufe Glasapparatebauer, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Mediengestalter Digital und Print. 

Manuell und mithilfe von Maschinen stellen Glasapparatebauer zum Beispiel Trichter, Reaktionsgefäße und Kühler her. Da sich die Technologien und Verfahren weiterentwickelt haben, wurden die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen entsprechend angepasst.

Für den Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin gibt es künftig eine neue Spezialisierung auf Caravan- und Reisemobiltechnik.

Für den Handwerksberuf Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterin Digital und Print hat sich vor allem die Ausbildungsstruktur verändert: In den ersten beiden Jahren sind die Ausbildungsinhalte zunächst für alle Auszubildenden gleich. Im dritten Ausbildungsjahr können Azubis dann zwischen vier Fachrichtungen wählen.

Ausbildungsvergütung:

Ab August steigt die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für Azubis des Bäckerhandwerks geeinigt. Die Fakten hierzu sind:

1. Laufzeit des Tarifvertrages: 01.08.2023 bis 28.02.2025.

2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:

Vom 01.08.2023 bis 31.12.2024:

1. Ausbildungsjahr 860 € brutto zzgl. 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP*, = 910 Euro,
2. Ausbildungsjahr 945 € brutto zzgl. 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP*, = 995 Euro,
3. Ausbildungsjahr 1085 € brutto zzgl. 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP*, = 1135 Euro.
* IAP = Inflationsausgleichsprämie

Vom 01.01.2025 bis 28.02.2025:

1. Ausbildungsjahr 930 Euro,
2. Ausbildungsjahr 1015 Euro,
3. Ausbildungsjahr 1155 Euro.

Neue Ersatzstoffbauverordnung

Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung, die am 1. August in Kraft tritt, sollen im Einklang mit den Anforderungen des Grundwasser- und Bodenschutzes mehr Recyclingbaustoffe zum Einsatz kommen. Ziel ist die Reduzierung von Bau- und Abbruchabfällen.

PU-Bauschaum-Schulung

Alle, die gewerblich mit PU-Bauschaum arbeiten, müssen bis spätestens 24. August 2023 eine Schulung absolviert haben. Das geht online. Die Schulung gibt es in drei verschiedenen Abstufungen, je nach Gefährdungsstufe.  Alle fünf Jahre muss diese Schulung wiederholt werden. Betriebe sind verpflichtet, die Schulungen zu dokumentieren.

Steuererklärung 2021

Die Frist für die Steuererklärung 2021, die durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ausgefüllt wird, läuft am 31. August ab. Dann endet die verlängerte Abgabefrist, die durch die Corona-Pandemie besonders eingespannte Steuerberater entlasten sollte.

Endabrechnung der Corona-Hilfen

Ebenfalls bis Ende August muss die Endabrechnung für erhaltene Corona-Hilfen eingereicht werden. Ist im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich, können Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer das ebenfalls bis Ende August beantragen. Eine Nachfrist ist dann bis zum 31. Dezember 2023 möglich.

Das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium hatten die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bis zum 31. August 2023 verlängert. Eigentlich sollte die Frist am 30. Juni 2023 enden. Grund für die Verlängerung ist das hohe Antragsaufkommen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Verbot von Leuchtstoffröhren

Ab dem 25. August gilt für Leuchtstofflampen in Röhrenform ein Produktionsverbot, das ab dem 1. September auch Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel betrifft. Der Handel darf Restbestände aber weiterhin verkaufen.

Geringere Steuervorteile für Plug-in-Hybride

Einen Umweltbonus für Plug-in-Hybride gibt es bereits seit 2023 nicht mehr. Als privat nutzbare Dienstwagen erhalten sie aber noch bis 2030 steuerliche Vorteile. Der geldwerte Vorteil durch die mögliche Privatnutzung ist nur mit 0,5 Prozent des halben Brutto-Listenpreises zu versteuern statt mit 1 Prozent wie für reine Verbrenner.

Ab dem 1. August 2023 muss ein neu angeschaffter Plug-in-Hybrid dafür jedoch mindestens 80 km rein elektrisch fahren können, damit der niedrigere Steuersatz gilt. Bisher mussten es nur 60 km sein. Alternativ darf die CO2-Emission höchstens 50 g/km betragen.

Bei reinen Elektrofahrzeugen (BEV) ist der geldwerte Vorteil weiterhin nur mit 0,25 Prozent des halben Brutto-Listenpreises von mehr als 60.000 Euro versteuern. Beträgt dieser weniger als 60.000 Euro bezieht sich der zuvor genannte Steuersatz auf ein Viertel davon.

Alternative zur Pauschalversteuerung ist die sogenannte Nachweismethode. Bei dieser erfolgt die Versteuerung auf Basis der tatsächlich gefahrenen Privatkilometer. Diese verlangt jedoch ein lückenlos zu führendes Fahrtenbuch. Steuervorteile ergeben sich dadurch besonders bei einem hohen Listenpreis und geringer privater Nutzung des Dienstwagens.

Großes Android Update

Android 14 kommt. Das Update, das ab dem 31. August ausgespielt wird, soll unter anderem dafür sorgen, dass im Hintergrund laufende Apps nicht einfach beendet werden – und damit plötzlich der Wecker ausgeschaltet ist oder Nachrichten nicht mehr versendet werden. Positive Auswirkungen soll diese Änderung auch auf die Akkulaufzeiten der Smartphones haben, denn künftig wird zwischen Apps im Vordergrund und solchen im Hintergrund unterschieden.