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Geplantes HeizungsgesetzÄnderungen am Heizungsgesetz jetzt rasch gesetzlich umsetzen!

Zur Verständigung der Koalitionsparteien auf Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Mit der erzielten Einigung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein wichtiger Schritt gelungen, um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes an wesentlichen Stellen zu verbessern. Entscheidend ist jetzt, dass die vereinbarten „Leitplanken“ der Ampelparteien keine reinen Absichtserklärungen bleiben, sondern sachgerecht in Gesetzesform gegossen und ausformuliert werden.

Bei den Änderungen am Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden zentrale Forderungen des Handwerks aufgegriffen: Dazu gehört etwa die richtige "Reihenfolge", wonach erst beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung die Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbaren Energien greift. Das entzerrt die Fristen und dürfte auch dazu führen, dass die kommunale Wärmeplanung und deren rechtliche und politische Vorgaben für Bestandsgebäude richtigerweise vorangeht. Auch ist das Bekenntnis zu einer echten Technologieoffenheit richtig und positiv. Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut und wichtig.

Richtigerweise sehen die "Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes" vor, die Ausnahmeregelungen wie beispielsweise die Regelung zur 80-Jahres-Grenze zu überarbeiten und plausibler zu gestalten: Das muss nun auch umgesetzt werden. Hier empfiehlt sich, anstelle einer altersorientierten Grenze eher auf die Bonität abzustellen und das Förderkonzept daran zu orientieren.

Wesentlich ist nun, dieses Beschlusspapier rasch in ein konkretes Gesetz zu bringen. Hieran wird sich zeigen, ob es gelingt, die entstandene Verunsicherung unter den Betrieben und ihren Kundinnen und Kunden zu beseitigen und so schnell für Planungssicherheit zu sorgen.“