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Drittes EntlastungspaketAus Sicht des Handwerks enttäuschend

Die Erhöhung der Lebenshaltungskosten wird für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Die Bundesregierung hat ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, das für Entlastungen sorgen soll.

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses zum dritten Energieentlastungspaket erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Entlastungspaket der Regierung ist für unsere Handwerksbetriebe eher eine Enttäuschung: Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Dringlichkeit einer Unterstützung für unsere Handwerksbetriebe nicht berücksichtigt und mögliche Entlastungen erst zeitverzögert angegangen werden – denn Zeit haben wir nicht:  Uns erreichen inzwischen mehr und mehr existenzielle Notrufe von Betrieben, die unmittelbar Hilfe brauchen. Es droht, dass vielen Betrieben die Luft längst ausgegangen ist, ehe die im Paket in Aussicht gestellten Entlastungen wirken. Die im Entlastungspaket angedachten Entlastungen im Unternehmensbereich greifen zwar richtigerweise auch wesentliche unserer Vorschläge auf, wie etwa den Kreis der für das Energiekostendämpfungsprogramm anspruchsberechtigten Betriebe, die bisher nicht auf der sogenannten KUEBBL-Liste stehen, zu erweitern, eine Strompreisbremse einzuführen sowie abgeschöpfte Zufallsgewinne zur Entlastung zu nutzen. Doch bleiben sie im Detail sehr vage und führen nicht zu einer unmittelbaren Entlastung. Direkte Notfallhärtehilfen hat die Regierung umfassend für alle Gruppen der Gesellschaft vorgesehen, nicht aber für besonders betroffene energieintensive Betriebe. Besonders betroffene Betriebe direkt zu unterstützen und die enormen Preissteigerungen abzufedern, das ist für mich aktive Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, weil es dem Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen dient. Hier hätte es eine deutlich stärkere direkte und schnellere Unterstützung für unsere Betriebe unbedingt gebraucht. Die ist leider ausgeblieben.“

Die bisherigen Maßnahmen umfassen beispielsweise einen 100-Euro-Bonus pro Kind sowie den Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder in der Grundsicherung, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe.

Die Koalition hat sich mit dem dritten Entlastungspaket auf weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen verständigt:

1. Maßnahmen auf dem Energiemarkt

Auf europäischer Ebene werden kurzfristige Notfallmaßnahmen diskutiert, um die aktuellen Schieflagen im europäischen Strommarkt zu korrigieren, Preise zu dämpfen und damit Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Sollten die in Europa derzeit diskutierten Maßnahmen im Strommarkt nicht zeitnah verabredet und umgesetzt werden können, will die Bundesregierung diese Anpassungen im Strommarktdesign zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst umsetzen. Um die Haushalte bei den Strompreisen zu entlasten, wird eine Strompreisbremse eingeführt und der Anstieg der Netzentgelte gedämpft.

Strompreisbremse mit Entlastungswirkung
Nach Einführung der Erlösobergrenze wird aus deren Einnahmen eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt. Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch). Die Haushalte werden so finanziell entlastet und gleichzeitig soll ein Anreiz zum Energiesparen erhalten bleiben. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif greift dieselbe Abwicklung wie für Haushalte.

Dämpfung der steigenden Netzentgelte
Aufgrund der hohen Gaspreise werden die sog. Redispatch-Kosten zum 15. Oktober 2022 stark steigen. Redispatch-Kosten fallen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im deutschen Stromnetz an, deren Kosten über die Netzentgelte auf den Strompreis umgelegt werden und so am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich belasten. Die steigenden Redispatch-Kosten werden zu stark steigenden Übertragungsnetzentgelten führen, die ab dem 1. Januar 2023 greifen würden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Strompreise und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. Um die angekündigte Steigerung der Übertragungsnetzentgelte durch die Redispatch-Kosten zu verhindern, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst.

Entlastung beim CO2-Preis
Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der stark angestiegenen Energiepreise nicht zusätzlich zu belasten, wird die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.
Um weitere Einsparungen von CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu ermöglichen, werden im Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für die Schiene im Haushalt 2023 zusätzliche 500 Millionen und eine Milliarde Euro an Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung gestellt.

2. Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig. Die Auszahlung für die Rentnerinnen und Rentner erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Es wird sichergestellt, dass keine Doppelzahlung erfolgt. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.

3. Entlastung Studierende

Auch Studierende und sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sind von den steigenden Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund trägt die Kosten. Er wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.

4. Weitere Preisdämpfungen

Die stark gestiegenen Gaspreise belasten die privaten Haushalte und die Unternehmen gleichermaßen. Auch die öffentlichen Haushalte sind nicht in der Lage, die hohen Marktpreise für die Gasverbraucher zu kompensieren. In Europa werden aktuell verschiedene Preisdämpfungsmodelle für den Wärmemarkt etabliert oder diskutiert. Auch in Deutschland gibt es diese Diskussion, etwa zu einem Grundkontingent im Wärmebereich. Es wird daher eine Expertenkommission mit Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutz eingesetzt, die zeitnah klären soll, ob und wenn ja wie ein solches Modell in Deutschland oder Europa realisierbar ist.

5. Ausweitung des Wohngeldanspruchs, Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente

Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden.
Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden – danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro). 

6. Einführung Bürgergeld

Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Die anhaltenden Preissteigerungen insbesondere in den Bereichen Strom und Lebensmittel stellen für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger, eine existenzielle Belastung dar. Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird bei im Übrigen unveränderter Systematik so geändert, dass jeweils bereits die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So wird die Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt. Dies beginnt am 1. Januar 2023 zum Start des Bürgergelds und führt zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro.

7. Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommen werden bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) entlastet. Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden ab dem 1. Januar 2023. Dadurch werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen.

8. Abbau der Kalten Progression

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon sollen ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger profitieren – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Wenn im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, werden die Werte angepasst.

9. Kindergeld

Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024. Damit wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das für 432 Euro jährlich mehr für die kommenden zwei Jahre. 

Der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz unterstützt zielgerichtet Familien mit niedrigen Einkommen. Durch den Kinderzuschlag sind diese Familien nicht auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar. 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

10. Konzertierte Aktion und Unterstützung der Tarifpolitik

Die Bundesregierung diskutiert im Rahmen der „Konzertierten Aktion“ gemeinsam mit den Sozialpartnern, wie mit den gestiegenen Preisen und den damit einhergehenden realen Einkommensverlusten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgegangen werden kann. Die Sozialpartner entwickeln praxisnahe Lösungen. Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.

11. Unternehmenshilfen

Viele Unternehmen und Betriebe leiden unter den hohen Energiekosten. Sie benötigen Unterstützung. Daher wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. 

Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.Dezember 2022 verlängert, der momentanen Laufzeit des beihilferechtlichen Rahmens der Europäischen Kommission. Dazu gehören das KfW Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR) mit zinsgünstigen Krediten und die bereits während der Corona-Pandemie eingeführten Erweiterungen der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität, das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders energie- und handelsintensiven Unternehmen, das Margining-Finanzierungsinstrument, mit dem die Liquidität von Unternehmen sichergestellt wird, die an Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln und im begründeten Einzelfall die Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung durch Eigenkapitalmaßnahmen.

Um mehr Unternehmen zu erreichen und den Zugang zu erleichtern, wird beim KfW Sonderprogramm die Haftungsfreistellung verbessert. Das Energiekostendämpfungsprogramm soll für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, mithilfe erweiterter Kriterien, die die Belastung durch hohe Energiepreise zur Grundlage haben, Unterstützung gewähren. Das 100-Milliarden-Euro-Programm der KfW, das Anfang des Jahres dazu konzipiert wurde, Liquidität in den Terminmärkten für Gas sicherzustellen, wird spezifisch auf Elektrizitätsmärkte ausgedehnt. Es soll ermöglichen, zusätzliches zukünftiges Produktionsvolumen schon heute an die Märkte zu bringen und damit die Preise und die Schwankungsbreiten der Preise zu reduzieren. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die aufgrund von Gasmangellage bzw. nicht tragfähiger Energiepreise temporär ihre Produktion einstellen müssen. Die Unternehmenshilfen werden im Lichte der Entwicklungen fortlaufend auf ihre Effektivität überprüft und im engen Austausch mit der Wissenschaft sowie den Handelspartnern angepasst.

Um die kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, wird die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Private Wohnungsunternehmen können darüber hinaus die regulären ERP-/KfW-Förder-kreditprogramme und bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen außerdem die regulären Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern zur Liquiditätssicherung in Anspruch nehmen. Im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandenen Restmittel werden genutzt, um gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

12. Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen

Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, wird der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden rund 9.000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren.

13. Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr

Das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket für die Monate Juni bis September wurde von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen und hat ihre Ausgaben für Mobilität deutlich gedämpft. Daher soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Die Verantwortung für den Öffentlichen Nahverkehr liegt bei den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt sie dabei u.a. über die Regionalisierungs-mittel. Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern erarbeiten zeitnah ein gemeinsames Konzept für ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Abo-Ticket. Es werden dazu verschiedene Modelle diskutiert. Von verschiedenen Verbänden und aus der Wissenschaft sind Vorschläge gemacht worden, die bei einem entsprechenden Mitteleinsatz zu Preisen von 49 bis 69 Euro pro Monat führen würden. Ziel ist ein preislich attraktives Ticket in diesem Rahmen.

14. Verlängerung Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. 

15. Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.

16. Flankierende zivilrechtliche Maßnahmen

Die aktuelle Situation stellt Mieterinnen und Mieter sowie Unternehmen in Deutschland vor die große Herausforderung, sich schnell an die hohen Energiepreise anpassen zu müssen. Es wird dafür Sorge getragen, dass die Mieterinnen und Mieter, die die Steigerungen ihrer Betriebskostenvorauszahlungen kurzfristig finanziell überfordern, durch die Regelungen des sozialen Mietrechts angemessen geschützt werden. Wenn einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher trotz Inanspruchnahme aller Unterstützungsleistungen sowie vertraglichen Finanzierungsmöglichkeiten in der aktuellen Situation ihre Kosten nicht begleichen können, sollen Sperrungen von Strom und Gas durch Abwendungsvereinbarungen verhindert werden. Das Energierecht wird entsprechend angepasst. 

Auch Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.

17. Einführung nationale Mindestbesteuerung

Die Bundesregierung wird die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen. 

18. Globale Ernährungssicherheit

Die hohen Energiekosten haben unmittelbare Auswirkungen auch für die globale Ernährungssicherheit. Aus möglichen Haushaltsresten des Jahres 2022 werden daher prioritär weitere Mittel (bis zu eine Milliarde Euro) für die globale Ernährungssicherheit zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssen noch im Jahre 2022 verausgabt werden.

19. Weitere Maßnahmen zur finanziellen Entlastungen

Die folgenden Maßnahmen sollen für eine weitere finanzielle Entlastung sorgen:

Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung (Rente)
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Als Ausgleich können während der Erwerbstätigkeit die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Sie reduzieren so die Steuerzahlungen der Beschäftigten. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sog. Rürup-Renten. Durch das Vorziehen der vollen Abziehbarkeit der Rentenbeiträge werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro entlastet.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent
Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage wird zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten. Damit werden die Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet und der Staat „bereichert“ sich nicht an den spürbar steigenden Gaspreisen. Geringere Einkommen zahlen einen relativ höheren Anteil an Heizkosten und werden durch diese Steuersenkung relativ zum Einkommen überproportional entlastet. Wenn die Senkung zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass sich diese Maßnahme direkt inflationshemmend auswirken wird.

Entfristen und Verbessern der Home-Office Pauschale
Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich. Die Modernisierung der bisherigen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer entlastet gerade auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen, das bisher Voraussetzung für einen Steuerabzug ist. 

20. Weitergeltende Maßnahmen

Die jetzt vereinbarten Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Entlastungspakete I und II, die auch in den nächsten Jahren wirken sollen. Hierzu gehören insbesondere:

Abschaffung EEG-Umlage (Entlastung um 3,72 Cent pro Kilowattstunde)
Stromkundinnen und -kunden zahlen seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr. Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft. Stromlieferanten müssen den Wegfall der EEG-Umlage an die Stromkunden weitergeben, sodass alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbar von dieser Maßnahme profitieren.

Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.

Anhebung Fernpendlerpauschale um 3 Cent
Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.

Kinder-Sofortzuschlag
Für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche wurde erstmalig im Juli 2022 der monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro ausgezahlt. Dieser gilt auch für junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben.