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Olaf Blesting

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird die freiwillige Aus- und Umrüstung von Neu- bzw. Bestandskraftfahrzeugen mit ASS gefördert.Ausrüstung von Kfz mit Abbiegeassistenzsystemen wird gefördert

Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen.

Aufgrund der vom Bund gewährten Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen (ASS) in förderfähigen Kraftfahrzeugen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Förderrichtlinie der Förderperiode 2020 am 25. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie für die freiwillige Aus- und Umrüstung von Neu- bzw. Bestands­kraftfahrzeugen mit ASS verfolgt das Ziel, die allgemeine Verkehrs­sicherheit deutlich zu erhöhen und die o.g. Unfälle signifikant zu verringern.

Die Antragstellung ist seit dem 04. Mai 2020 und bis zum 15. Oktober 2020 möglich; ist das Fördervolumen vor Ende des Förderzeitraumes ausgeschöpft, sind keine Antragstellungen mehr möglich. Interessenten sollten sich daher regelmäßig auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) hierüber informieren.

Sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, tritt das Förderprogramm außer Kraft; spätestens jedoch am 31.Dezember 2024.

Nähere Informationen zu folgenden Fragen enthält das Informationsblatt ASS des BAG.

  • Was wird gefördert?
  • Wer ist zuwendungsberechtigt?
  • Wie wird gefördert?
  • Welcher Zeitraum steht zur Durchführung der Maßnahme zur Verfügung?
  • Wie hoch ist die Förderung?
  • Wann und wie können Anträge gestellt werden?

Olaf Blesting

Berater für Innovation und Technologie (BIT) mit Schwerpunkt Digitalisierung

Tel. 0385 7417-1422

Mobil 0160 251 30 97

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